In jungen Jahren betrachtet man die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung vielleicht noch als unnötige Ausgabe. Für die monatlichen Beiträge findet man eine bessere Verwendung. Die Zahnarztbesuche gestalten sich noch als Routineuntersuchung und man blieb bisher noch immer von zusätzlichen Kosten verschont. Und dann bricht man sich aus heiterem Himmel ein Stück Zahn ab oder verliert sogar einen Zahn. Der Betroffene ärgert sich zwar darüber, geht aber noch relativ sorgenfrei zum Zahnarzt. Er hat ja schließlich die letzten Jahre sein Bonusheft geführt. Der Schreck kommt dann mit der Rechnung über die durchgeführte Behandlung. Selbst mit dem Extra-Zuschuss von 10%, der gezahlt wird, wenn man regelmäßige Zahnarztbesuche der letzten 5 Jahre nachweisen kann, werden nur 60% der Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Und dies gilt auch nur für die einfachste Form des Zahnersatzes. Experten auf diesem Gebiet vertreten sogar die Ansicht, dass in den kommenden Jahren der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse vollständig verschwunden sein wird. So ist es in einigen deutschen Nachbarländern schon geschehen. Demnach müssen die Patienten diese Behandlungen dann vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen halten sich bei der Kostenübernahme an ihr Prinzip der medizinischen Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit. Ausschlaggebend für eine erforderliche Behandlung ist, dass der Patient danach schmerzfrei und wieder in der Lage ist, zu kauen. Anschließend wird festgestellt, welche Kosten für die Regelversorgung zu erwarten sind. Den ermittelten Kosten wird dann ein entsprechender Zuschuss zugeordnet. Es handelt sich aber immer nur um einen Zuschuss und nicht um eine vollständige Kostenübernahme. Dieser Zuschuss beläuft sich aktuell auf 50% der erstattungsfähigen Kosten. Wer sich mit der Standardversorgung, in diesem Fall also mit einer Metallgusskrone, nicht zufrieden geben möchte, sondern lieber eine keramikverblendete Krone haben möchte, muss dafür auch extra zahlen. Jeder weiß, dass diese Kosten sich schnell zu einem kleinen Vermögen summieren können. Dazu kommt, dass auch Präventionsmaßnahmen, die dem Erhalt schöner und gesunder Zähne dienen sollen, für den Patienten nicht kostenfrei sind. Eine professionelle Zahnreinigung schlägt da mit rund 100 Euro zu Buche. Und die Kosten für eine Paradontosebehandlung werden erst dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn alle Zähne von Paradontose betroffen sind. Aber wer möchte schon so lange abwarten? Im Bereich der Zahnfüllungen werden von der Krankenkasse nur noch drei Füllungen bezahlt. Ab der vierten Füllung muss der Patient die Kosten von 500 Euro bis 1200 Euro pro Zahn aus eigener Tasche bezahlen. Nicht jeder Patient ist willens und in der Lage dazu, diese mitunter astronomischen Kosten zu bezahlen. Aber soll er deswegen auf Qualität verzichten? Einen Ausweg auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen bieten mittlerweile unzählige Versicherungsgesellschaften. Mit den unterschiedlichsten Angeboten und Tarifen einer Zahnzusatzversicherung versuchen sie das Interesse potenzieller Kunden auf sich zu ziehen. Einige Versicherer bieten Tarife an, die eine vollständige Übernahme der Kosten beinhalten. Die angegebenen Monatsbeiträge erwecken schnell das Interesse des zukünftigen Kunden. Der Haken an diesem auf den ersten Blick vielversprechenden Angebots liegt darin, dass sich die erwähnte Kostenübernahme nur auf die Standardversorgung bezieht. Weicht der Patient, bzw. die durchgeführte Behandlung, davon ab, muss er wieder extra zahlen. Das gleiche Prinzip findet sich auch in den Tarifen, die eine Verdoppelung der Krankenkassenbeträge garantieren. Anders gestaltet sich ein Tarif wie z.B. bei der ARAG Z 100. Hier orientiert sich die Erstattung der Kosten an dem tatsächlichen Rechnungsbetrag des Zahnarztes. Bei diesem Tarif ist die monatliche Belastung zwar etwas höher, aber der Patient kann bei einem Zahnarztbesuch unbeschwert eine qualitativ hochwertigere Behandlung in Anspruch nehmen. Mit einem Testsieger im Bereich der Zahnzusatzversicherung ist der Patient immer auf der sicheren Seite. Denn die auf den ersten Blick günstigen Anbieter bleiben nicht immer günstig. Es lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung in jungen Jahren abzuschließen. Die monatlichen Beiträge sind dann für den Versicherten noch sehr günstig, da häufig noch kaum Vorschäden vorliegen. Macht man dann noch von dem Angebot einer regelmäßigen professionellen Zahnreinigung Gebrauch, hat man die Kosten für die Zahnzusatzversicherung schnell wieder raus.
Jede Versicherungsgesellschaft legt vor Vertragsabschluss einer Zahnzusatzversicherung Wert auf einen aktuellen und besonders auf einen vollständigen Zahnbefund. Diesem Wunsch sollte man auch unbedingt nachkommen und hierbei nichts verschweigen. Ansonsten besteht nämlich die Gefahr, dass man den Versicherungsschutz für eventuell vorhandene Vorschäden verliert. Wer mit der Entscheidung für eine Zahnzusatzversicherung zu lange wartet oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine große Zahnbehandlung ansteht, muss damit rechnen, von der zuständigen Versicherung abgelehnt zu werden. Besteht das Zahnproblem schon bei Vertragsabschluss übernimmt die Versicherung die Kosten für die anstehende Behandlung nicht. Erst nach einem gewissen Zeitraum, beginnend bei Vertragsabschluss, übernimmt die Versicherung die Erstattung der Kosten. Diese Zeiträume liegen im Bereich der Zahnersatz-Maßnahmen bei acht Monaten und auf dem Gebiet der Zahnbehandlung -Maßnahmen bei drei Monaten. Auch Kinder können durchaus von einer Zahnzusatzversicherung profitieren, bzw. auch die Eltern, da sie ja die Rechnung vom Kieferorthopäden oder Zahnarzt erhalten. Einige Anbieter von Zahnzusatzversicherungen verfügen über eine Altersbeschränkung. Dies bedeutet, dass sie Patienten nur bis zu einem bestimmten Alter aufnehmen. Diese Grenze liegt bei 60, 66, 71 oder 76 Jahren. Wer dennoch auch noch im hohen Alter eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, kann dies trotzdem tun. Denn es gibt auch Versicherer, deren Angebote nicht an eine Altersgrenze geknüpft sind. Als Eltern möchte man seinen Kindern die bestmögliche medizinische Versorgung angedeihen lassen und nicht am falschen Ende sparen. Zahnzusatzversicherungen bieten für Kinder Leistungen im kieferorthopädischen Bereich sowie hochwertigere Zahnklammern an. Lassen Sie sich vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung von ihrem Anbieter beraten, welche Leistungen Sie wirklich brauchen und welcher Tarif am besten zu Ihnen und Ihren Zähnen passt.
Autor: calle - veröffentlicht am 09.09.2009 - 10:27:30 - letzte Überarbeitung am 09.09.2009 - 10:27:30
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