In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, die private Vollkrankenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Im Volksmund ist die private Vollkrankenversicherung auch eher unter dem Namen private Krankenversicherung vertreten. Grundsätzlich ist zu sagen, dass jeder Bundesbürger verpflichtet ist sich gesetzlich oder privat zu versichern. Wobei man hier unterscheiden muss, dass es nicht jedem Möglich ist sich privat oder gesetzlich zu versichern. Arbeitnehmern, Beamten, Künstler Selbstständigen und Stundenten eine Alternative zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können sich anstatt gesetzlich, bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen. Bei Arbeitnehmern muss das Gehalt mindestens über der Versicherungspflichtgrenze von momentan 48.150 Euro liegen. Bei den restlichen Personengruppen spielt das Einkommen keinerlei Rolle. Beamte können bis zu 80 Prozent von ihrem Beitrag durch den Dienstherren bezahlt bekommen, bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber weiterhin die Hälfte der Beiträge. Selbstständige, Freiberufler und Künstler haben keine Alternative zu einer privaten Krankenversicherung, sie müssen sich privat versichern.
Die private Krankenversicherung bietet für fast alle Verhältnisse ein besseres Preis- Leistungsverhältnis. Aufgrund dessen, dass man sich seine eigenen Versicherungsleistungen selber zusammenstellen kann, bietet gegenüber einer gesetzlichen Versicherung riesige Vorteile. So kann man je nach dem wie viel Geld man in seine gesundheitliche Fürsorge investieren will zwischen dem Mindestschutz, der sich auf derselben Höhe wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung befindet, und volle Kostenerstattung bei Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung, Zahnersatz und Einzelzimmer in Krankenhäusern entscheiden.
Neben dem gewählten Tarif sind auch Vorerkrankungen, Eintrittsalter in die Versicherung und Geschlecht spielen für eine Beitragshöhe entscheidend.
Bei einem Wechsel sollte man sich allerdings bewusst sein, dass die Beiträge mit dem Alter ansteigen und der Widereinstieg in die gesetzliche Versicherung nur unter Vorrausetzungen wie der Empfang von Arbeitslosengeld oder ein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze möglich ist. Generell ist der Wechsel in die Gesetzliche nur bis zum 55 Lebensjahr möglich.
Autor: seojob - veröffentlicht am 23.04.2008 - 09:33:28 - letzte Überarbeitung am 23.04.2008 - 09:33:28
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