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Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Aktuell ist jeder zehnte Bundesbürger in einer Privaten Kranversicherung (PKV) versichert. Manch einer würde nach einiger Zeit gerne wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln – z.B. wenn sich Familienzuwachs ankündigt, die bei der GKV kostenfrei mitversichert sind. Doch eine solche spätere Rückkehr in die GKV ist nur in wenigen Fällen möglich. Dies ändert sich auch nicht mit der Krankenversicherungsreform im Jahre 2009. Zwar gibt es eine generelle Versicherungspflicht und für die Kassen ein Kontrahierungszwang, so dass Personen ohne Krankenversicherungsschutz nicht abgelehnt werden können, die Bedingungen für eine Rückkehr von der PKV zur GKV ändern sich jedoch nicht. Denn der Gesetzgeber will verhindern, dass es zum so genannten „Rosinen picken“ kommt: Der gesunde Single versichert sich günstig privat und kehrt dann im Alter, oder wenn Kinder kommen, in die dann günstigere GKV zurück. Das würde das System auf Dauer unfinanzierbar machen. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist daher nur möglich, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Diese kritische Grenze lässt sich allerdings auch durch Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge unterschreiten, da sie das Entgeld mindert. Auch das „Parken“ von Einkommensbestandteilen auf einem Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonto könnte eine GKV-Versicherungspflicht herbeiführen. Wer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld (ALG) I bezieht, wird ebenfalls wieder Versicherungspflichtig in der GKV. All dies gilt allerdings nur für Arbeitnehmer unter 55 Jahren. Älteren ist diese Rückkehrmöglichkeit in der Regel verwehrt, selbst wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet oder ALG I bezogen wird. Für diesen Personenkreis steht der Basistarif der PKV zur Verfügung, der die Leistungen der GKV abbildet und die Altersrückstellungen der PKV berücksichtigt. Wer wechseln will sollte sich aber genau erkundigen. Denn nicht immer ist dieser Weg zurück der günstigere, zumal mit der Reform ab 2009, die Private Krankenversicherung einen Basistarif anbietet und bei einem Wechsel von PKV zur GKV oder einer anderen PKV vor 2009 die angesammelten Altersrückstellungen verloren gehen; aber auch so manche Leistung in der GKV nicht erbracht wird. Ein Wechsel in die PKV zurück wird ab 2009 insofern erschwert, als die Einkommensgrenze dann drei Jahre hintereinander überschritten werden muss und ein Portabilitätszuschlag von ca. 20 % zusätzlich kalkuliert wird. Dieser Portabilitätszuschlag wird für Verträge, die noch in 2008 geschlossen werden, nicht erhoben. Der Portabilitätszuschlag ermöglicht es später, einen Teil der Altersrückstellungen bei einem Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV mitnehmen zu können.
Autor: findur - veröffentlicht am 30.09.2008 - 16:27:44 - letzte Überarbeitung am 30.09.2008 - 16:27:44

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Kategorie: Versicherungen
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