Der Versicherungsmakler Kassel Sie für den Ruhestand:
Wirschaftsexperten gehen davon aus, dass in den kommenden Jahren jeder Erwerbstätige im Ruhestand von einer Versorgungslücke betroffen ist. Die Ursachen dafür liegen in der sinkenden Geburtenrate und der allgemein steigenden Lebenserwartung. Dadurch obliegt das Rentensystem Ansprüchen und Forderungen, die es nicht mehr zu erfüllen vermag. Die Leidtragenden dabei sind die Personen, die keine zusätzlichen Vorsorgemaßnamen treffen.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat alarmierende Berechnungen erstellt. Demnach erhält ein heute 45- jähriger bei Renteneintritt noch nicht einmal mehr die üblichen 70 Prozent seines letzten Nettoverdienstes. Diese Rentenlücke steigt mit zunehmendem Einkommen.
Weiterhin sollte sich jeder Bürger Gedanken darüber machen, ob er es sich finanziell leisten kann, vorzeitig in Rente zu gehen. Wer vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand eintritt, muss diese Entscheidung teuer bezahlen. Jeder Monat des vorzeitigen Renteneintritts schlägt dabei mit 0,3 Prozent Abschlag zu Buche. Dieser Abschlag muss dann lebenslänglich gezahlt werden. Rentenberater gehen davon aus, dass die effektive Kürzung ca. 10 Prozent beträgt. Wer sich aber auch im Alter seinen vormaligen Lebensstandard erhalten und entsprechend seinen wohlverdienten Ruhestand genießen möchte, für den bietet die Bundesregierung verschiedene Lösungen an. Durch das Alterseinkünftegesetz 2005 hat sie die private und betriebliche Altersvorsorge erheblich unterstützt. Riester-, Rürup- und die Betriebsrente winken mit Steuervorteilen und staatlichen Zulagen. Um die Bürger zu mehr Eigeninitiative zu motivieren, erhalten sie bei der gesetzlichen Rente, innerhalb der Ansparphase, steuerliche Entlastungen. Im Gegensatz zu der Absetzbarkeit der Beiträge, müssen die künftigen Renten versteuert werden. Der frühere steuerpflichtige Anteil von 50 Prozent steigt mit dem zeitlich späteren Eintritt in den Ruhestand. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Anteil jährlich um etwa zwei Prozentpunkte. Nach diesem Zeitpunkt steigt er dann um einen Prozentpunkt. Ab dem Jahr 2040 sind Neurentner dann voll steuerpflichtig und verlieren entsprechend jährlich etwa ein bis zwei Monatsrenten. Aber auch Bürger, die sich mit einer privaten Rente absichern möchten, werden dabei Steine in den Weg gelegt. Bei einer Veräußerung werden die Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer belegt.
Diese Abgeltungssteuer birgt aber nicht nur Nachteile. Die Kapitallebensversicherung und die privaten Rentenversicherungen, besonders die Fondspolicen, sind hierbei die Gewinner. Auch die staatlich geförderten Vorsorgemaßnahmen, wie Riester- und Rürup-Policen, bleiben profitabel.
Die neue Strafsteuer bringt den Finanz- und Vermögensaufbau gehörig in Unordnung. Durch die Besteuerung von Kursgewinnen folgen drastische Konsequenzen für die Renditen der Wertpapierdepots. Aktionäre sollten wissen, dass in den kommenden 10 Jahren die Rendite um 1 bis 1,5 Prozentpunkte sinken wird.
Auch bei der Altersvorsorge gilt: Der frühe Vogel, fängt den Wurm. Beginnt man erst spät mit der Altersvorsorge, müssen die Sparraten entsprechend höher ausfallen. Wer hingegen frühzeitig damit anfängt, profitiert vom Zinseszinseffekt.
Um also auch im Alter nicht jeden Euro zweimal umdrehen zu müssen, ist eine zusätzliche Altersvorsorge eine gute Alternative.
Autor: haraldcarl - veröffentlicht am 16.11.2009 - 19:46:14 - letzte Überarbeitung am 16.11.2009 - 19:46:14
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