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VL Sparplan für Vermögenswirksame Leistungen
Für vermögenswirksame Leistungen (VL) gibt es verschiedene Anlagemöglichkeiten, die zum Teil vom Staat in Form von Sparzulagen gefördert werden, hierbei spielt die Förderfähigkeit der Anlageform eine Rolle. Ein weiteres wichtiges Kriterium für die VL-Förderung des Staates ist die freie Entscheidung des Arbeitnehmers bezüglich des Anlageinstitutes und des Anlagekontos. Zudem darf das Einkommen sieben Jahre lang die Einkommensgrenze in Höhe von 35.800,00 Euro für Verheiratete beziehungsweise 17.900,00 Euro für Ledige nicht überschreiten. Zu den förderfähigen Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen zählen der Bausparvertrag und der Fondssparplan. Bausparverträge sind als sichere Geldanlage bekannt und dementsprechend insbesondere bei sicherheitsorientierten Anlegern gefragt. Sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wurde, wird eine Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 9% auf die eingezahlten Beträge gewährt, maximal jedoch auf 470,00 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage muss beantragt werden (Steuererklärung). Zudem sind Bausparverträge auch förderfähig bezüglich der Wohnungsbauförderung, sofern das Bruttoeinkommen die Grenzen in Höhe von 51.200,00 Euro für Verheiratete und 25.600,00 Euro für Ledige nicht überschreitet. Die staatlichen Zulagen zu den VL Leistungen müssen bei der Bausparkasse beantragt werden, das Finanzamt zahlt die Zulagen am Ende der Sperrfrist in den VL-Sparplan ein. Ein Fondssparplan eignet sich für Arbeitnehmer mit Anspruch auf staatliche Förderung und einer gewissen Risikobereitschaft. Die Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 18% wird auf die geleisteten VL-Beiträge gewährt, sofern die Einkommensgrenze für Verheiratete in Höhe von 35.800,00 Euro beziehungsweise die Einkommensgrenze für Ledige in Höhe von 17.900,00 Euro eingehalten werden. Es können höchstens 470,00 Euro (VL-Beiträge) für die Förderung zu Grunde gelegt werden. Ab 2009 gilt für Fondssparpläne mit vermögenswirksamen Leistungen die Abgeltungssteuer, das heißt, dass Kapitalerträge ab da an einheitlich mit 25% versteuert werden. Vor dieser Neuregelung waren die Auszahlungen der VL Leistungen nach sieben Jahren von der Steuer befreit. Allerdings können Personen mit einem im Vergleich zum Abgeltungssatz niedrigerem Steuersatz eine Rückerstattung beantragen (Steuererklärung). Die betriebliche Altersvorsorge und Banksparpläne für vermögenswirksame Leistungen werden vom Staat nicht gefördert, sind jedoch für einen bestimmten Personenkreis attraktiv. Sicherheitsorientierte Arbeitnehmer, die keine staatlichen Zulagen gewährt bekommen, finden beispielsweise in einem VL-Banksparplan eine interessante Lösung. Zwar sind die Zinssätze vergleichsweise eher gering (circa 2,25%), dafür beinhalten viele Angebote feste Zinssätze bis zum Ende der Laufzeit. Arbeitnehmer ohne Anspruch auf staatliche Förderung finden auch in Form der betrieblichen Altersvorsorge eine attraktive Möglichkeit steuerliche Vorteile zu nutzen. Bis 2008 sind die geleisteten Einzahlungen sowohl steuerfrei als auch sozialversicherungsfrei, steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig sind hingegen die späteren Auszahlungen.
Autor: imv - veröffentlicht am 12.09.2008 - 16:05:15 - letzte Überarbeitung am 12.09.2008 - 16:05:15

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